RuheForst Neuigkeiten
16. September 2024 – Tag des Friedhofs 2024: „Endlich und lebendig“ – Eine Hommage an RuheForste
Ein RuheBiotop ist eine Fläche im Wald, die als Grabfläche ausgewählt wird. Im Mittelpunkt befindet sich ein Naturmerkmal, welches ein Baum, ein Strauch oder auch ein großer moosüberzogener Baumstumpf sein kann. Um dieses Naturmerkmal herum befinden sich auf einer Fläche von zumeist 100 qm bis zu 12 Grabstätten für Urnen.
Viele Menschen haben den Wunsch, die Art der Beisetzung und ihre letzte Ruhestätte selbst festzulegen. Im RuheForst ist dies möglich: Bei einem Spaziergang durch den alten Buchen- und Eichenwald kann eine Grabstätte dort ausgewählt werden, wo es einem am besten gefällt. Durch die lange vertragliche Laufzeit (bis zu 99 Jahre) erwerben häufig auch jüngere Menschen eine Ruhestätte.
An beiden Biotoptypen gibt es bis zu 12 Grabstätten. Bei einem GemeinschaftsBiotop können eine oder mehrere einzelne Grabstätten erworben werden. Bei einem FamilienBiotop erwirbt man alle 12 Grabstätten zusammen und besitzt somit ein eigenes RuheBiotop (Baum), dessen Grabstätten für die Familie, aber auch für Freunde über mehrere Generationen genutzt werden können.
Zur Biotopauswahl kann ein Einzelführungstermin mit dem Förster vereinbart werden (kostenlos und unverbindlich), bei dem die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten gezeigt werden. Hier können auch weitere Fragen zum Ablauf oder zum Thema Beisetzung besprochen werden. Ansonsten kann auch im Anschluss an eine Gruppenführung (alle 14 Tage) ein Biotop ausgewählt werden. Für Personen, die den RuheForst nicht besuchen können, wählen wir gerne im Auftrag ein wunschgemäßes Biotop aus. Das Zusenden von Exposés von verschiedenen Auswahlbiotopen kann auf Wunsch auch per Mail, Fax oder auf dem Postwege erfolgen.
Im RuheForst sind nur Urnenbestattungen möglich, um das Waldgebiet nicht zu belasten.
Eine Grabpflege ist im RuheForst weder nötig noch erwünscht: Das Erscheinungsbild des alten Laubwaldes soll erhalten bleiben; die Grabpflege übernimmt die Natur. Verpflichtungen zur Grabgestaltung für die Angehörigen entfallen somit.
Die Anbringung von Namenstafeln mit den Namen der Verstorbenen ist möglich; die Größe und Form ist einheitlich dezent (Scheckkartenformat).